- Muskelaufbau vor und nach Operationen am Bewegungsapparat (z. B. Ellbogen-, Hüft-, Knie- oder Wirbelsäulenoperationen).
- Verbesserung der Muskelfunktion bei oder nach Erkrankungen der Muskulatur (z. B. Muskelfaserriß, Sehnenriss etc.) mit dem Ziel, die Heilungszeit zu verkürzen und die Heilung zu optimieren.
- Verbesserung der Beweglichkeit von Gelenken nach Operationen, damit die normale Funktion des Beines wiederhergestellt werden kann.
- Vorbeugung von vorzeitigen Alterungsprozessen der Gelenke bei Tieren, die im Sport eingesetzt werden und bei Tieren mit erblich bedingten Anfälligkeiten für frühzeitige Alterungsprozesse an den Gelenken (z. B. HD).
- Begleitende Maßnahme zur Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität bei älteren Tieren und / oder bei Tieren mit dauerhaften Schmerzen.
- Erhaltung der Muskelfunktion und Förderung der erhaltenen Funktionen bei Erkrankungen, die mit Lähmungen einhergehen (z. B. nach Bandscheibenvorfällen mit / ohne Operation, Schlaganfall etc.).
- Wellness
Darüber hinaus hat sich in der Praxis gezeigt, dass physiotherapeutische Behandlungen optimiert und verkürzt werden können durch den Einsatz von z. B. Akupunktur, Neuraltherapie, Homöopathie, insbesondere als ergänzende Schmerztherapie oder durch z. B. begleitende Verhaltenstherapie, Diätetik etc. Diese begleitenden Maßnahmen werden nach Feststellung mit Ihnen als Besitzer sowie in Absprache mit der / dem überweisende/n Tierärztin / Tierarzt durch die physiotherapeutisch arbeitende Tierärztin durchgeführt.
Voraussetzung für die physiotherapeutische Behandlung
Sie als Patientenbesitzer sprechen mit Ihrer / Ihrem Haustierärztin / Haus-tierarzt, die / der Ihr Tier behandelt oder operiert hat, die Möglichkeiten und die Aussichten einer physiotherapeutischen Behandlung durch. Das ist durchaus sinnvoll, da es Tiere gibt, die aufgrund von schweren Herzkrankheiten, Tumorerkrankungen, Infektionskrankheiten oder intensiver Pflegebedürftigkeit erst auf eine physiotherapeutische Behandlung vorbereitet oder sogar ganz von einer solchen Behandlung ausgeschlossen werden müssen. Die / der entsprechende Kollegin / Kollege sollte dies abklären, gegebenenfalls auch mit der physiotherapeutisch arbeitenden Kollegin Rücksprache nehmen und sollte Ihnen dann eine Überweisung ausstellen, in der ihre / seine Diagnose, die bisher durchgeführte Therapie und die in Ihrem Beratungsgespräch formulierten Behandlungsziele vermerkt sind. Sofern Röntgenbilder, Laborbefunde oder weitergehende Untersuchungsbefunde vorliegen, wären diese Informationen ebenfalls wichtig. Sollten Sie sich aus freien Stücken zu einer physiotherapeutischen Behandlung entschließen, weise ich ausdrücklich daraufhin, dass ich aus Gründen der Kollegialität ausschließlich in der Funktion als physiotherapeutisch arbeitende Tierärztin tätig werde und in Abhängigkeit vom Fall Ihres Tieres Rücksprache mit Ihrer Haustierärztin oder Ihrem Haustierarzt halten werde.